Einmalige Chance im Schuljahr 2021/2022
Einmalige Chance im Schuljahr 2021/2022
für Bewerbungen in den Fachschulen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik
Im Kontext der Sars-CoV-2 Epidemie gibt es für das Schuljahr 2021/2022 eine Änderung in den Allgemeinen Aufnahmebedingungen (vgl. APO-BK-Anlage E, § 5) der o.g. Fachschulen.
Der Nachweis folgender Qualifikationen ist für die Aufnahme in die Fachschulen für das Schuljahr 2021/2022 hinreichend:
- Hochschulzugangsberechtigung (AHR oder FHR) plus sechs Wochen Vollzeitaktivität oder zeitlich vergleichbare Teilzeittätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Institution.
- Nicht einschlägige Berufsausbildung (FOR) plus sechs Wochen Vollzeittätigkeit oder zeitlich vergleichbare Teilzeitaktivität in einer für den Bildungsgang geeigneten Institution.