Schülervertretung
Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schüler*innen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schüler*innen zu fördern.
Sie werden von den gewählten Verbindungslehrern in ihrer Arbeit begleitet und unterstützt.

Matthias Ebeling
